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Channel: Adoption - Galgo Hilfe e.V.
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Kontakt und Beratung

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Beratung:

Windhunde und deren Haltung
Barbara Boneko, Petra Schönewald, Jessica Eckelkamp

Ratonero Bodeguero Andaluz und deren Haltung
Jessica Eckelkamp, Sandra Janik

Physiotherapie
Ursula Löckenhoff, Sabine Nover

Krankheiten allgemein
Diana Schiestel

Mittelmeerkrankheiten
Jessica Eckelkamp, Ursula Löckenhoff

Mehrhundehaltung
Jessica Eckelkamp, Ursula Löckenhoff

Erziehung und das Miteinander von Hunden und Menschen
Ursula Löckenhoff, Moni Zander, Jessica Eckelkamp

Ängstliche Hunde und Angsthunde
Carolin Reger

Ernährung
Jessica Eckelkamp


Willkommen auf der Wiese!

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WIESEN WICHTIGES

Eine Teilnahme am Windhundauslauf erfolgt für Mensch und Hund auf eigene Gefahr!

Die Hunde müssen eine gültige Tollwutimpfung besitzen und es muss eine Hundehalterhaftpflicht-Versicherung vorhanden sein.
[ Bitte bei jedem Besuch entsprechenden Nachweis mitbringen. Es reicht eine Kopie. ]

Der Galgo Español

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Liebenswert und charmant, der Sanfte unter den Jägern

{vsig}infos/galgo1{/vsig}


Der Galgo Español
gehört zu den Windhunden. Die eleganten, hochbeinigen Hunde mit langer Nase jagen ihre Beute auf Sicht und werden aufgrund dieses Jagdverhaltens auch als Sighthound („Sichthund“) oder Gazehound („Blickhund“) bezeichnet.

Ratonero Bodeguero Andaluz

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Der sanfte feine Terrier aus Andalusien

{vsig}infos/bodeguero1{/vsig}


Rassebeschreibung

Der Ratonero Bodeguero Andaluz hat einen ausgesprochen liebenswerten Charakter. Er ist bewegungsfreudig, sportlich und einfach für jeden Spaß zu haben. Trotz Terriertemperament, faulenzt er gerne auf der Couch, möglichst eng an seine Bezugsperson gekuschelt. Neben Streicheleinheiten und engem Kontakt zu seinen Menschen, braucht er sportliche Beschäftigung: spazieren gehen, ein ausgelassenes Spiel mit Artgenossen, Jogging, Agility oder Ähnliches. Er lernt leicht Gutes wie Schlechtes und hat für einen Terrier einen ungewöhnlichen „will to please”. Ein unterforderter, gelangweilter oder auch vernachlässigter Bodeguero sucht sich im Zweifel Ersatzbeschäftigungen.
Das größte Glück für einen Bodeguero ist es, seinen Menschen überall hin begleiten zu können – auch gerne ins Büro. Anpassungsfähig, folgsam und immer hoch motiviert alles richtig zu machen, beweist er sich als treuer Begleiter und Freund.

GALGO-HILFE e.V. zu Gast in Lorch

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Auch dieses Jahr zum 1. Mai 2016 findet beim WRV Staufen e.V.  in 73547 Lorch wieder das legendäre "Jederhundrennen" statt.  Beginn: 10.00 Uhr 

Wer seinen Hund zum "Spaßrennen" anmelden möchte, findet alle Infos HIER

Die Galgo Hilfe e.V. ist wieder mit ihrem Info-Stand vertreten und freut sich auf ein Wiedersehen mit Euch!

Auch für das leibliche Wohl ist am kommenden Sonntag gesorgt: Der WRV Staufen e.V. verwöhnt uns mit regionalen Spezialitäten und seiner - bereits legendären Kuchen- und Tortenauswahl. Kommt, und bringt viele Freunde, Hunde und Sonnenschein mit!  

GALGO-HILFE e.V. Süd-Team

Vier Neuankömmlinge

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... sind kürzlich gelandet! Die drei hübschen Galgas BULERIA, CARTIUCHE und BUNNY und die kleine Bodeguera CHICA.

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Die Hunde sind gesund und munter gelandet und wurden von ihren Pflegestellen freudig entgegen genommen! Wir danken den Flugpaten, Fahrern, Helfern und den Pflegestellen! 

GALGO-HILFE e.V.

KARLSSON

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Terrier Mischling, Rüde, gechipt, geimpft, entwurmt, kastriert

{vsig}adoption/2008/karlsson{/vsig}

PIPPI LOTTA (TAPAS)

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Ratonero Bodeguero Andaluz, Hündin, geb. ca. August 2007, SH ca. 25 cm, ca. 6 kg, gechipt, geimpft, entwurmt, kastriert, Test auf Mittelmeerkrankheiten negativ

{vsig}adoption/2008/pippilotta{/vsig}


im Jahr 2016

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Im APRIL haben folgende Hunde ein Zuhause gefunden:
Wir gratulieren allen Glückspilzen und ihren neuen Familien!

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Galope

 

 

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Don Diego

 

 

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Bunny

 

 

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Cartiuche

 

 

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Ashanti

 

 

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Chico

 

 

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Luna

 

 

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Ashly

 

 

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Cinderella

 

 

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Cinder

 

 

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Malthus

 

 

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Lucas

 

 

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Shaman

 

 

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Oli

 

 

Im März haben folgende Hunde ein Zuhause gefunden:
Wir gratulieren allen Glückspilzen und ihren neuen Familien!

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Sage

 

 

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Estrella

 

 

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Maya

 

 

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Moira

 

 

Im Februar haben folgende Hunde ein Zuhause gefunden:
Wir gratulieren allen Glückspilzen und ihren neuen Familien!

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Anubis

 

 

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Mia (Vida)

 

 

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Pilaf

 

 

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Maya (Zimba)

 

 

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Lexy (Mexx)

 

 

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Galette

 

 

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Kaj

 

 

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Peluzita

 

 

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Pita

 

 

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Pina

 

 

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Kalle

 

 

Im Januar haben folgende Hunde ein Zuhause gefunden:
Wir gratulieren allen Glückspilzen und ihren neuen Familien!

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Hunter

 

 

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Julius

 

 

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Giselle

 

 

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Azahara

 

 

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Mailo (Scout)

 

 

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Noa

 

 

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Marle

 

 

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Legendario

 

 

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Krishna

 

 

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Fe

 

 

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Querido (Gittan)
News & Bilder aus der Endstelle

Borreliose

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Die Borreliose wird durch Zecken übertragen und ist eine bakterielle Infektion. Hauptüberträger ist die Zecke. Die Krankheit beginnt oft erst Tage oder Wochen, nachdem die Zecke Blut gesaugt hat.

Galgomarsch in Berlin

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Erster Galgo Marsch am 07.05.2016 in Berlin und die GALGO-HILFE e.V. war dabei!

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Roswitha und Detlef Ulrich sind für die GALGO-HILFE e.V. mitgelaufen,  um den Galgos, Podencos und allen anderen Jagdhunden in Spanien eine Stimme zu geben und um gegen das Elend und die Haltung dieser fantastischen Hunde zu demonstrieren.  Roswitha und Detlef schreiben, dass es überwältigend gewesen ist, so viele Menschen mit ihren Galgos, Podencos und andere Rassen auf einmal zu begegnen und alle Demonstranten hatten das gleiche Ziel: sie wollen kämpfen und sich einsetzen für ein besseres Leben dieser tollen Hunde in Spanien. Wir möchten uns ganz herzlich bei den Organisatoren und der Stadt Berlin bedanken. Ihr habt großartige Arbeit geleistet und Berlin war eine tolle Gastgeberstadt.

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GALGO-HILFE e.V.

Nachlese Jederhundrennen in Lorch am 1. Mai

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Alle Jahre wieder fand vor historischer Kulisse am Obergermanischen Limes der Alten Römer und dem ehemaligen Bendediktinerkloster in LORCH am 1. Mai 2016 das JEDERHUNDERENNEN statt. Dazu lädt der WINDHUNDRENNVERBAND STAUFEN (WRSV), und wie immer waren auch wir "Ulmer-Galgo-Girls der GALGO-HILFE-SÜD" mit am Start.

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An unserem bunt geschmückten Stand der Galgo-Hilfe e.V. konnten wir wieder viele altbekannte und neue Windhund- und Hundefreunde begrüßen. Man tauscht sich aus, verkauft so manchen Galgolino, Maulkorb und bemalten Stein, berichtet über die Hunde aus Villamartin/San Anton, unsere aktuelle Tierschutzarbeit, die nächsten Auslauftermine auf der Ulmer Windhundwiese, kann viiiiieeeele Hunde streicheln, und am Ende des Tages klingelt sogar das Spendenkässle für unsere Tierschutzarbeit! Ein kurzer Regenschauer konnte die Stimmung nicht trüben, schließlich macht der Mairegen groß, und wir geben die Hoffnung noch nicht ganz auf !

Wieder unübertroffen war - neben den vielen tollen Hunden - die Gastfreundschaft der MitarbeiterInnen und Vereinsmitglieder des WRSV. Mit einer riesigen Kuchenauswahl (alle selbstgebacken!) und leckeren Würstle habe wir uns inmitten vieler Gäste herrlich verwöhnen lassen, und im Nu war der 1. Mai-Feiertag schon wieder vorbei. Wir kommen sehr gerne bald wieder ins Land der Staufer und bedanken uns ganz herzlich, dass die GALGO-HILFE e.V. in Lorch eine so effektive Plattform für unsere Tierschutzarbeit finden kann!

GALGO-HILFE e.V.

Wiesenfest für Windhundfreunde in Melle

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Beim diesjährigen Wiesenfest für Windhundfreunde in Melle wird auch die GALGO-HILFE e.V. mit einem Stand vertreten sein. Das Fest findet am 21.05.16 auf dem Gelände des HTC-Melle statt (Adresse: An der Europastraße 107 49328 Melle). Weitere Informationen HIER

GALGO-HILFE e.V.

Satzung

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§ 1
Name – Sitz - Tätigkeitsbereich
Der Verein führt den Namen „GALGO-HILFE e.V." und ist im Vereinsregister Düsseldorf mit der Nummer VR 9757 eingetragen. Der Verein hat seinen Sitz in Ratingen. Seine Tätigkeit erstreckt sich über die Grenzen Nordrhein-Westfalens und Deutschlands hinaus. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2
Zweck des Vereins – Aufgaben – Ziele
Der Verein setzt sich zum Ziel:      

  • den Tierschutzgedanken innerhalb Deutschlands und Europa zu vertreten und zu fördern
  • sich für alle Tiere einzusetzen
  • das Wohlergehen der Tiere zu fördern und zum Wohle der Tier zu beraten und zu informieren
  • Tierkontrollen durchzuführen
  • speziell gegen das Elend der Windhunde und anderer Hunde in Spanien anzukämpfen
  • Aufklärung über Tierschutzprobleme auch außerhalb deutscher Grenzen zu betreiben

Diese Ziele sollen erreicht werden durch:

  • Förderung und Unterstützung befreundeter Tierheime
  • Unterbringung aller Tiere in artgemäßer Form
  • eigene Tierversorgung und -Vermittlung
  • Erstellung, Herausgabe und Verbreitung von Publikationen
  • Aufklärung der Tierhalter und der Bevölkerung durch die Presse, durch Veranstaltungen und sonstige Maßnahmen
  • Zusammenarbeit mit anderen Tierschutzorganisationen innerhalb und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu fördern

§ 2a
Internetauftritt

Der Verein präsentiert sich der Öffentlichkeit unter anderem mittels einer Seite im Internet (Homepage). Die Homepage dient in erster Linie der Vermittlung von Hunden. Des weiteren ist sie als Plattform gedacht, die u.a. einen Meinungs-, Informations- und Datenaustausch ermöglicht. Vereinsinterne Daten, beispielsweise Versammlungsprotokolle, die in einem geschützten Bereich nur von Mitgliedern eingesehen werden können, dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vorstandes der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Die Satzung ermächtigt den Vorstand, weitere verbindliche Regelungen zum Internetauftritt in einer entsprechenden Ordnung aufzustellen.

§ 3
Gemeinnützigkeit
1. Galgo-Hilfe e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§52).
2. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
3. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuweisungen aus Mitteln des Vereins. Davon unbenommen sind Erstattungen nachgewiesener Kosten, die einem Mitglied bei der Ausübung seiner ehrenamtlichen Tätigkeit entstanden sind.
4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
5. Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig.

§ 4a
Erwerb der Fördermitgliedschaft
1. Fördermitglied kann werden, wer sich zu Vereinszwecken bekennt, einen regelmäßigen Beitrag leistet, das 18. Lebensjahr vollendet hat und voll geschäftsfähig ist. Juristische Personen, Vereine oder Gesellschaften können als Fördermitglieder aufgenommen werden.
2. Fördermitglieder haben das Recht, Vorschläge zu Aktivitäten des Vereins zu machen und Informationen zu erhalten, insbesondere über die Verwendung der Förderbeiträge. Sie erhaltend deswegen in regelmäßigen Abständen schriftliche Informationen über die Entwicklung und Kampagnearbeit des Vereins.

§ 4b
Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und voll geschäftsfähig ist. Juristische Personen, Vereine oder Gesellschaften können als Mitglieder aufgenommen werden.
Über den schriftlichen Antrag auf Aufnahme entscheidet der Vorstand.

§ 4c
Paten
Es gibt die Möglichkeit Patenschaften für Tiere, die der Verein betreut, zu übernehmen. Patenschaften verpflichten nicht zur Förder-/Mitgliedschaft. Patenschaften werden in Form materieller bzw. ideeller Leistungen des Paten für das/die jeweiligen Tier/e übernommen.

§ 5
Beendigung der Förder-/Mitgliedschaft
Der Austritt aus dem Verein ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres zulässig. Der Austritt erfolgt schriftlich.
Ein Ausschluss kann erfolgen, wenn ein Mitglied mit der Entrichtung des Jahresbeitrages ganz oder teilweise länger als sechs Monate im Rückstand ist, ebenso wenn es den Verein oder dessen Ansehen schädigt, gegen die Vereinszwecke verstößt, Unfrieden im Verein stiftet oder wenn das Mitglied wegen Verfehlungen gegen das Tierschutzgesetz, Artenschutzgesetz, Naturschutzgesetz oder verwandten Rechtsnormen rechtskräftig verurteilt wird. Der Ausschluss wird durch den Vorstand vollzogen.
Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluss oder Tod.
Bereits bezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet.

§ 6
Beiträge
Jedes Förder-/Mitglied hat den Jahresbeitrag zu entrichten.
Die Höhe des Mindestbeitrages wird von der Mitglieder-Versammlung festgesetzt.
Der Jahresbeitrag ist jeweils innerhalb des I. Quartals des Geschäftsjahres ohne besondere Aufforderung fällig. Die Höhe des Jahresbeitrages für Juristische Personen, Vereine und Gesellschaften setzt der Vorstand fest.
Der Vorstand kann Beiträge stunden, teilweise oder ganz erlassen

§ 7
Organe
Organe des Vereins sind:
1. der Vorstand
2. die Mitgliederversammlung

§8
Der Vorstand
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Er besteht aus:
1. dem/der ersten Vorsitzenden
2. dem/der zweiten Vorsitzenden
3. dem/der Kassenwart/in
Die Mitglieder des Vorstands werden von der ordentlichen Mitgliederversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählt. Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt.
Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus dem Amt aus, ist der Restvorstand befugt, bis zur Neuwahl durch die nächste Mitgliederversammlung den Vorstand gemäß Ziffer 8.1. zu ergänzen. Scheidet der Vorsitzende aus, so ist binnen 2 Wochen eine Mitgliederversammlung zur Nachwahl einzuberufen.
Das Amt der Vorstandsmitglieder endet mit der Neuwahl. Das Amt eines nach gewählten Vorstandsmitglieds endet ebenso mit der Neuwahl.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des § 26 BGB vom 1. Vorsitzenden, vom 2.Vorsitzenden und Kassenwart vertreten. Dabei sind der 1. mit dem 2. Vorsitzenden, der 1. Vorsitzende mit dem Kassierer sowie der 2. Vorsitzende mit dem Kassierer gemeinschaftlich nach §26 BGB vertretungsberechtigt.

§ 9
Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung wird im ersten Halbjahr mindestens jeden 2. Kalenderjahres durch den Vorstand unter Bekanntgabe der Tagesordnung -  mindestens 2 Wochen vorher durch schriftliche Einladung einberufen. Die Frist zur Einberufung gilt als eingehalten, wenn die Einladung mindestens 17 Tage vorher bei der Deutschen Post oder einem anderen Postzustelldienst eingegangen ist.
2. In der Mitgliederversammlung ist vom Vorstand oder dessen Beauftragten ein Tätigkeitsbericht und vom Kassenwart ein Kassenbericht für das abgelaufene Geschäftsjahr zu erstatten.
3. Der Mitgliederversammlung obliegt

  • der Beschluss über die Entlastung des Vorstandes
  • die Wahl des Vorstandes
  • die Wahl des Rechnungsprüfers für das laufende Geschäftsjahr
  • die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
  • die Beschlussfassung über Satzungsänderungen
  • die Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins

4. Eine Außerordentliche Mitgliederversammlung ist außerdem einzuberufen, wenn

  • das Interesse des Vereins dies erfordert
  • die Einberufung von einem Fünftel der Mitglieder unter Angabe der Gründe schriftlich beim Vorstand beantragt wird.

5. Jedes Mitglied hat eine Stimme, Vertretung ist unzulässig.
6. Beschlüsse werden ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Handelt es sich um die Wahl des/der 1. Vorsitzenden, so entscheidet bei Stimmengleichheit das Los. Anträge müssen spätestens 8 Tage vor der Versammlung beim Vorstand eingereicht sein.
7. Über die Mitgliederversammlung ist ein schriftliches Protokoll zu fertigen, das vom Protokollführer und vom Versammlungsleiter zu unterschreiben ist.

§ 10
Satzungsänderungen
Zur Satzungsänderung ist die Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.

§ 11
Rechnungsprüfung
Die Mitgliederversammlung wählt einen Rechnungsprüfer, der auch gleichzeitig Kassenprüfer ist, für die Dauer von zwei Jahren. Wiederwahl ist zulässig. Er prüft die Rechnungen und den Kassenbestand und legt der Mitgliederversammlung einen schriftlichen Prüfungsbericht vor. Der Rechnungsprüfer kann jederzeit Einsicht in die Vermögensverhältnisse des Vereins nehmen und darf nicht dem Vorstand angehören.

§ 12
Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Versammlung, in der mindestens 2/3 aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein müssen, mit 3/4 Stimmenmehrheit beschlossen werden. Die Versammlung hat gleichzeitig einen Liquidator zu bestellen.
Ist diese Versammlung nicht beschlussfähig, so ist eine neue Versammlung einzuberufen, die dann ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig ist. Auf die Folge ist bei der Einladung zur ersten Versammlung ausdrücklich hinzuweisen.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an den deutschen Tierschutzbund e.V, der es für gemeinnützige Zwecke zur Förderung des Tierschutzes zu verwenden hat.

§ 13
Gerichtsstand
Gerichtsstand der Vereins GALGO-HILFE e.V. ist Düsseldorf.

Nachlese Hundeevent in Mülheim

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Auch in diesem Jahr waren wir wieder Gast auf dem Hunde Event in Mülheim an der Ruhr.

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Bei schönem Wetter haben sich viele bekannte und neue Gesichter mit tollen Hunden an unserem Stand zusammengefunden. Anregende Gespräche, informativer Austausch, entspanntes Shoppen und es wurde einfach viel gelacht. Wie auch in all den Jahren zuvor möchten wir den Organisatoren für dieses Event ein großes Lob aussprechen. Wir freuen uns schon auf 2017!

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Ein lieben Dank geht auch an unsere tollen Helfer am GALGO-HILFE e.V. Stand Olli, Christina, Silke, Sandra, Jessica und Heike. 

GALGO-HILFE e.V.


Helfen Sie uns zu helfen

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Verantwortungsvoller Tierschutz kostet neben viel ehrenamtlichem Engagement viel Geld. Nicht alle Ausgaben können durch die Schutzgebühren gedeckt werden. Wir benötigen Ihre Spende unter anderem für:

  • die medizinische Betreuung der Hunde vor Ort und in Deutschland
  • verbesserte Lebensbedingungen vor Ort
  • Transportkosten
  • Kastrationen
  • Aufklärungsmaterial.


Spendenkonto: Galgo-Hilfe e.V.

Kontonummer 903306000
BLZ 42661008, Volksbank Marl-Recklinghausen
Iban DE84426610080903306000
Bic GENODEM1MRL


Galgo-Hilfe e.V.
eingetragen unter der Nummer V 9757
im Vereinsregister des Amtsgerichts der Stadt Düsseldorf
und als gemeinnützig anerkannt, das heißt wir können Spendenquittungen ausstellen.

Bitte bei allen Überweisungen unbedingt angeben: Ihren Namen und Adresse (für Spendenbescheinigung)

Bitte beachten Sie, dass laut Gesetz nur für reine Spenden ohne Gegenleistung Spendenquittungen ausgestellt werden dürfen – Adoptionen und Mitgliedsbeiträge fallen nicht darunter.

Jeder noch so kleine Betrag hilft zu helfen! 

Neben einer Geldspende, gibt es auch weitere Möglichkeiten unsere Arbeit zu unterstützen:

DANKE für Ihre Hilfe!

NATACHA

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Mischling, Hündin, geboren 15. Februar 2016, SH ca. 20 cm (wächst noch), ca. 1,5 kg, geimpft, gechipt, entwurmt
Aufenthalt: Spanien

{vsig}adoption/2016/natacha{/vsig}

Windhundfest am 19.06.2016

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Wir freuen uns Euch zum diesjährigen Windhundfest auf unserer Auslaufwiese in Coesfeld begrüßen zu dürfen. Auch in diesem Jahr möchten wir gemeinsam mit Euch einen Tag im Sinne des Tierschutzes verbringen, klönen, Hunde knuddeln, geimeinsam essen und trinken! Zum Einkauf von schönen Dingen für die Hunde und auch für Frauchen und Herrchen wird es auch reichlich Gelegenheit geben. Unsere Vermittlungshunde werden wir bei einer Pflegehundevorstellung präsentieren! Das Fest findet statt am 19.06.16 in der Zeit von 11-18 Uhr.
Über Spenden für unser Kuchenbuffet freuen wir uns sehr! 

Die Adresse lautet: Gewerbegebiet Nord.Westfalen, Zusestraße, 48653 Coesfeld

Wir freuen uns auf Euch!

GALGO-HILFE e.V.

Pflegestelle

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Eine Pflegestelle ist eine Zwischenstation zwischen Tierheim und endgültigem Zuhause. Sie nehmen ein in Not geratenes Tier auf und geben ihm bis zur endgültigen Vermittlung ein vorübergehendes Zuhause.

Die Vermittlung wird gemeinsam (Pflegestelle und GALGO-HILFE e.V.) durchgeführt. Ziel ist es, ein stabiles Zuhause für immer zu finden, in dem der Hund geliebt, gut versorgt und artgerecht gehalten wird. Falls Sie sich von Ihrem Pflegehund gar nicht mehr trennen mögen, haben Sie das erste Recht auf dessen Adoption.

Pflegestelle zu sein bedeutet viel Arbeit, Geduld, Zeit, Toleranz, Herz und eine zusätzliche finanzielle Belastung. Wir erwarten von Pflegestellen Zuverlässigkeit, Hundeerfahrung, Seriosität und Verantwortungsbewusstsein.

Bitte bewerben Sie sich als Pflegestelle nur nach gründlicher Überlegung und nur, wenn Sie wirklich ein Tier in Pflege nehmen möchten!

{vsig}pflegestelle{/vsig}

Glücklich gelandet...

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... sind vor Kurzem die Galgos MASSI, ADELE und GALESHKA sowie Bodeguero GUS. Eingereist ist auch die Galga ZINGARELLA. Allen ein herzliches Willkommen!

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Und vielen Dank den Flugpaten und Pflegestellen! Alle Hunde erholen sich jetzt erst einmal von der Reise - und warten auf ihren Pflegestellen auf ihr endgültiges Zuhause.

 

GALGO-HILFE e.V.

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