Quantcast
Channel: Adoption - Galgo Hilfe e.V.
Viewing all 110 articles
Browse latest View live

Welpenflug gelandet!

$
0
0

Unser Welpenflug mit den Mixen NATAL, JULIUS, BLUE, DOTTY und BOBO ist wohlbehalten gelandet und von ihren Pflegestellen glücklich in Empfang genommen worden.previewHerzlichen Dank an Flugpate Norbert, der die Kleinen gesund und munter auf dem Flug begleitet hat. Alle 5 Welpen suchen nun von ihren Pflegestellen aus ihr neues Glück!

GALGO-HILFE e.V.


Ruhrpott - Hundemesse in Duisburg

$
0
0

Am Sonntag, den 07. August 2016 von 11 - 18 Uhr findet auf dem Gelände des Duisburger Steinhofs die die Ruhrpott - Hundemesse statt. An diesem Tag wird sich alles rund um den Hund drehen. Viele Aussteller werden erwartet; vom  Tierarzt über Verkaufsstände bis hinzu Tierschutzorganisationen, die ihre Arbeit vorstellen möchten.previewAuch die GALGO-HILFE e.V.  wird zum ersten Mal mit einem Stand vertreten sein. Wir freuen uns über zahlreiche Besucher, die sich an unserem Stand einfinden werden, und den wir unsere Arbeit ein wenig näher bringen können. 

GALGO-HILFE e.V.

 

Ein Halsband spendet Leben!

$
0
0

Auch wenn sie bei manchen Hundehaltern umstritten sind – Scalibor-Halsbänder sind für unsere Hunde in der Auffangstation San Anton überlebensnotwendig.

preview

Sie halten nicht nur lästige Zecken ab, die schwere Erkrankungen übertragen – vor allem sind sie der einzige mögliche Schutz gegen die Sandmücke, die Überträgerin der Leishmanien. Und da Leishmaniose-positiv getestete Hunde laut Verfügung des städtischen Betreibers nicht ausreisen dürfen, sodass ihnen eine ungewisse Zukunft bevorsteht, ist ein Scalibor-Halsband überlebenswichtig. Ein Scalibor-Halsband kostet 14,- Euro – bei weit über 100 Hunden, die in der Station sind und auf ihre Ausreise warten, eine große Summe. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen - jede noch so kleine Summe hilft, das Leben unserer Schützlinge in Spanien zu schützen. Danke!

Spendenkonto:
GALGO-HILFE e.V.
Stichwort: Scalibor für San Anton
IBAN DE84426610080903306000
BIC GENODEM1MRL
Volksbank Marl-Recklinghausen

                        preview

Galgo-Hilfe e.V.

Pflegestelle

$
0
0

Eine Pflegestelle ist eine Zwischenstation zwischen Tierheim und endgültigem Zuhause. Sie nehmen ein in Not geratenes Tier auf und geben ihm bis zur endgültigen Vermittlung ein vorübergehendes Zuhause.

Die Vermittlung wird gemeinsam (Pflegestelle und GALGO-HILFE e.V.) durchgeführt. Ziel ist es, ein stabiles Zuhause für immer zu finden, in dem der Hund geliebt, gut versorgt und artgerecht gehalten wird. Falls Sie sich von Ihrem Pflegehund gar nicht mehr trennen mögen, haben Sie das erste Recht auf dessen Adoption.

Pflegestelle zu sein bedeutet viel Arbeit, Geduld, Zeit, Toleranz, Herz und eine zusätzliche finanzielle Belastung. Wir erwarten von Pflegestellen Zuverlässigkeit, Hundeerfahrung, Seriosität und Verantwortungsbewusstsein.

Bitte bewerben Sie sich als Pflegestelle nur nach gründlicher Überlegung und nur, wenn Sie wirklich ein Tier in Pflege nehmen möchten!

{vsig}pflegestelle{/vsig}

Im Westen und im Süden ...

$
0
0

durften unsere Pflegestellen ihre neuen Schützlinge in Empfang nehmen. ATLETICO sowie CHIBRA und DON GITANO previewals auch PODIANA und BUTANO sind wohlbehalten gelandet und suchen jetzt ihr eigenes Sofa.preview 
Einen ganz besonderer Dank gilt unseren Flugpaten Annika, Mareike, Birgit und Franz für ihren tollen Einsatz!

Windhund Festival Donaueschingen

$
0
0

Das mittlerweile weltweit größte Windhund-Event ist jedes Jahr ein Highlight in unserem Kalender. Diesmal liegt der Schwerpunkt auf den Mediterranen Rassen - mit 75 gemeldeten Vertretern, Ausstellern aus 20 Nationen und einem spektakulären Rahmenprogramm mit Reitern auf spanischen Pferden, begleitet von einer Tänzerin, ganz im Mediterranen Stil, erwarten wir dieses Jahr ein ganz besonderes Fest (auch, weil die Wetterprognose diesmal sehr gut ist....).preview
Und natürlich ist die GALGO-HILFE e.V. wieder mit dabei! Wir würden uns freuen, wenn Sie uns an unserem Stand besuchen! Aktuelle Presse-Mitteilungen zum Event und den diesjährigen Highlights finden Sie unter:
http://sighthound-festival.com/impressionen/presse/2016.html
www.facebook.com/DonaueschingenSighthoundFestival

 

 

 

Pflegestelle

$
0
0

Eine Pflegestelle ist eine Zwischenstation zwischen Tierheim und endgültigem Zuhause. Sie nehmen ein in Not geratenes Tier auf und geben ihm bis zur endgültigen Vermittlung ein vorübergehendes Zuhause.

Die Vermittlung wird gemeinsam (Pflegestelle und GALGO-HILFE e.V.) durchgeführt. Ziel ist es, ein stabiles Zuhause für immer zu finden, in dem der Hund geliebt, gut versorgt und artgerecht gehalten wird. Falls Sie sich von Ihrem Pflegehund gar nicht mehr trennen mögen, haben Sie das erste Recht auf dessen Adoption.

Pflegestelle zu sein bedeutet viel Arbeit, Geduld, Zeit, Toleranz, Herz und eine zusätzliche finanzielle Belastung. Wir erwarten von Pflegestellen Zuverlässigkeit, Hundeerfahrung, Seriosität und Verantwortungsbewusstsein.

Bitte bewerben Sie sich als Pflegestelle nur nach gründlicher Überlegung und nur, wenn Sie wirklich ein Tier in Pflege nehmen möchten!

{vsig}pflegestelle{/vsig}

Erziehung

$
0
0

Das sanfte Wesen des Galgo Español lässt einen manchmal vergessen, dass es sich um Jagdhunde handelt. Alle Galgos haben Jagdtrieb, deshalb müssen sie besonders vor dem ersten Freilauf sorgfältig erzogen werden. Hier sollte man sich nicht vom Charme seines Hundes täuschen lassen, denn anfangs sind sie eher noch unsicher und verhalten sich meistens zurückhaltend.

{vsig}erziehung/erziehung{/vsig}

Der ehemalige spanische Jagdhund muss lernen, wie er sich als Familienhund in den vielen für ihn neuen Situationen verhalten soll. Mit einer einfühlsamen, vor allem konsequenten Ausbildung, ist der Galgo ein lernfreudiger Hund, der gerne gefallen möchte. So ist auch die Grunderziehung älterer Tiere, sofern man keine „Lassie” aus einem Galgo machen möchte, sehr gut möglich und erfolgreich.

Man kann den Galgo Español problemlos in einer Stadtwohnung halten, wenn man ihm Gelegenheit zu regelmäßiger Bewegung gibt und Möglichkeiten für Freilauf schafft. Windhunde sind keine Marathonläufer, sie eignen sich nicht für den Ausdauersport. Eine tägliche, gleichmäßige Bewegung aber ist wichtig und gewährleistet eine gute Vorbereitung für den notwendigen Freilauf. Sie stellt den Muskelaufbau und -erhalt sicher. Der Hund ist so in der Lage, die Kräfte die beim Sprint im Freilauf auf seinen Organismus wirken, zu kompensieren.

In wildreichen Gebieten kann der Jagdtrieb des Galgo Español so ausgeprägt sein, dass ein Freilauf kaum möglich ist. Hier sollte dem Hund ein Ausgleich auf eingezäunten Auslaufflächen geboten werden. Der Freilauf ist für den Galgo Español elementar wichtig. Hier kann er seine Beine strecken und „Gas geben”, hier ist er ist in seinem Element. Dabei begeistert er nicht nur den Windhundfan durch seine schönen Bewegungen, seinen schnellen Lauf und sein feuriges Temperament, auch Menschen ohne Hund sind fasziniert von seiner Schnelligkeit und Anmut.

Die GALGO-HILFE e.V. hat in Ulm, Gladbeck, Würzburg und Coesfeld, über private Initiativen entsprechend große Windhundausläufe eingerichtet, um die artgerechte Haltung der Hunde zu gewährleisten und um Treffpunkte für alle Windhundfans und Interessierte zu schaffen. Die Einsätze von Windhunden bei Sportveranstaltungen wie Hunderennen und Coursings, sind kein Ersatz für den regelmäßigen Auslauf. Dieser Hochleistungssport  ist nur für dementsprechend trainierte Tiere ratsam.


Bitte nicht vergessen:

$
0
0

Aufgrund der Zeitumstellung gelten für den Windhundauslauf in Coesfeld, ab Samstag, den 05.11.16, wieder unsere Winter-Auslaufzeiten! wir beginnen dann um 13.00 Uhr mit der Stunde für neue und unsichere Hunde, ab 14.00 Uhr ist dann "freie Bahn" für alle!

GALGO-HILFE e.V.

DER GALGO ESPAÑOL & SEINE FREUNDE 2017

$
0
0

Limitierte Auflage! Ab sofort erhältlich!
preview
Format: 317x230 Querformat, 170/mg, Hochglanz, Spiralbindung

Kalenderansichten

27 Blätter – zu jedem Monat gibt es zwei Ansichtsblätter mit wunderschönen
Aufnahmen. Außerdem beinhaltet der Kalender 6 Postkarten zum Ausschneiden und Verschicken.
Preis 24,50 Euro + Versandpauschale (2,50 Euro bei 1-2 Kalender, 4,50 Euro bei 3-4 Kalender, 6,90 Euro ab 5 Kalender – Ausland zahlt die gleichen Preise, deswegen berechnen wir eine Pauschale).

Bestellung bei Heike Miosga

Besonderer Dank geht an Antonia Ricken und die Werbeagentur SIXPACK für die Erstellung der Reinzeichnung und für das „unter die Arme greifen" bei der Druckabwicklung.
Zusammenstellung der Fotos, Idee & Gestaltung Ursula Löckenhoff.
Wir bedanken uns bei allen Fotografen für die wunderschönen Aufnahmen – ohne diese wäre ein solch gelungener Kalender nicht möglich gewesen. 
Danke!

GALGO-HILFE e.V.

San Anton strahlt wieder!

$
0
0

Es ist geschafft - die Auffangstation in Villamartin wurde wieder flott gemacht! Ermöglicht wurden die dringend nötigen Renovierungsarbeiten durch unsere Einnahmen aus unserem Jubiläumsfest (10 Jahre Galgo-Hilfe e.V. im September), unsere Windhundwanderung im Oktober sowie zahlreiche Spender. Mit Eurer Hilfe konnten wir einige Tausend Euro an Saskia überweisen, und diese wurden auch sofort in Farbe, Mörtel & Co umgesetzt. Also wurde verputzt und gestrichen, was das Zeug hielt - und als besondere Überraschung setzte Francisco ein Sahnehäubchen oben drauf: ein wunderschönes Wandgemälde (also nicht wundern, wenn wir unsere Schützlinge mit Strandhintergrund präsentieren - die Station ist nicht auf die Seychellen ausgewandert ;-) ).

preview

preview

preview

preview

preview

Wir möchten allen, die dies ermöglicht haben, von ganzem Herzen danken. Es ist schön, so treue und aktive Unterstützer zu haben!

GALGO-HILFE e.V.

Boxen und Spenden für St. Anton

$
0
0

Unsere Boxen und Spenden für St. Anton sind auf dem Weg Richtung Andalusien!
preview
Dort werden speziell die Boxen dringend erwartet, damit die Vierbeiner wieder nach Deutschland reisen können.

GALGO-HILFE e.V.

Weihnachtsbasar der Galgo-Hilfe e.V.

$
0
0

Am 04.12.2016 ist es wieder soweit: Zwischen 12 Uhr – 17 Uhr möchten wir mit allen Mitgliedern, Pflegestellen, Freunden, Förderern und Hundeliebhabern unseren jährlichen Weihnachtsbasar feiern.
preview
Das Ereignis findet dieses Jahr anlässlich unseres 10. jährigen Vereinsjubiläums im Freibad am Wolfssee an der Sechs-Seen-Platte in Duisburg statt. Für die Hunde ist wieder Freilauf auf dem wunderschönen Gelände des Freibades möglich und zum Shoppen und Bummeln gibt es einen Indoor Marktplatz - wir sind also unabhängig vom Wetter! Für das leibliche Wohl steht uns wieder das Team von MiMos Beach Bar zur Verfügung. Der Eintritt in das Freibad beträgt 4.- € pro ersten Hund, jeder weitere Hund eines geschlossenen Rudels kostet 1.- €.
Wir freuen uns auf Euch, Eure Hunde und einen schönen gemeinsamen Tag!

Anschrift: Freibad Wolfssee, Kalkweg 262 a, 47279 Duisburg-Wedau 
Kontakt und Infos bei Sandra Janik

GALGO-HILFE e.V.

Weihnachtsbasar der Galgo-Hilfe e.V.

$
0
0

Am 04.12.2016 ist es wieder soweit: Zwischen 12 Uhr – 17 Uhr möchten wir mit allen Mitgliedern, Pflegestellen, Freunden, Förderern und Hundeliebhabern unseren jährlichen Weihnachtsbasar feiern.
preview
Das Ereignis findet dieses Jahr anlässlich unseres 10. jährigen Vereinsjubiläums im Freibad am Wolfssee an der Sechs-Seen-Platte in Duisburg statt. Für die Hunde ist wieder Freilauf auf dem wunderschönen Gelände des Freibades möglich und zum Shoppen und Bummeln gibt es einen Indoor Marktplatz - wir sind also unabhängig vom Wetter! Für das leibliche Wohl steht uns wieder das Team von MiMos Beach Bar zur Verfügung. Der Eintritt in das Freibad beträgt 4.- € pro ersten Hund, jeder weitere Hund eines geschlossenen Rudels kostet 1.- €.
Wir freuen uns auf Euch, Eure Hunde und einen schönen gemeinsamen Tag!

Anschrift: Freibad Wolfssee, Kalkweg 262 a, 47279 Duisburg-Wedau 
Kontakt und Infos bei Sandra Janik

GALGO-HILFE e.V.

GHITA

$
0
0

Galgo Español, Hündin, geb. ca. Juni 2013, SH ca. 64 cm, 21 kg, gechipt, geimpft, entwurmt, kastriert, Test auf Leishmaniose negativ
Aufenthalt: Schweiz

{vsig}adoption/2016/ghita{/vsig}


Mit Saskia persönlich ausgereist sind

$
0
0

die Mixe BRET und CARLITOS sowie der niedliche Bodi-Mix CHULO, der bereits seine Familie gefunden hat.
preview
Herzlichen Dank an Saskia für die Flugpatenschaft und Thomas und Frank für die Verbringung der Hunde von Amsterdam zu den jeweiligen Pflegestellen.

GALGO-HILFE e.V.

Tiersegnung bei der Tierherberge Donzdorf am 1. Advent

$
0
0

Am 27.11.2016 ist es wieder soweit! Die Tierherberge Donzdorf lädt alle Tierfreunde und -interessierte zur Tiersegnung herzlich ein!
preview
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Tierherberge.
Auch die GALGO-HILFE e.V. wird mit einem Stand vertreten sein und freut sich auf Ihren Besuch!

GALGO-HILFE e.V.

BRET

$
0
0

Mischling, Rüde, geb. ca. Mai 2016, SH ca. 46 cm, ca. 12,5 kg, gechipt, geimpft, entwurmt, kastriert, Test auf Leishmaniose negativ
Aufenthalt: Nordrhein-Westfalen

{vsig}adoption/2016/bret{/vsig}

TV-Tipp am Sonntag, den 27. November

$
0
0

Zu Beginn der Weihnachtszeit gibt es für unsere Galgos MIRONA, GIOVANNA und CAMERON sowie Yorkidame YANNA die Möglichkeit, sich in der WDR-Sendung "Tiere suchen ein Zuhause" vorzustellen, und dabei die perfekte Bekleidung für die kalte Jahreszeit zu präsentieren. Um 18:15 Uhr einschalten!
preview
Speziell CAMERON zeigte während der Aufzeichnung, was für ein Medienprofi in ihm steckt und nahm ganz entspannt eine Schmuserunde mit Moderatorin Simone Sombecki auf dem Vorstellungssofa mit.
preview
Ein ganz dickes Dankeschön an Petra und Karolin für ihre Zeit sowie Ursula für eine tolle Vorstellung unserer Vierbeiner und ihrer Bekleidung!

GALGO-HILFE e.V.

Satzung

$
0
0

§ 1
Name – Sitz - Tätigkeitsbereich
Der Verein führt den Namen „GALGO-HILFE e.V." und ist im Vereinsregister Düsseldorf mit der Nummer VR 9757 eingetragen. Der Verein hat seinen Sitz in Ratingen. Seine Tätigkeit erstreckt sich über die Grenzen Nordrhein-Westfalens und Deutschlands hinaus. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2
Zweck des Vereins – Aufgaben – Ziele
Der Verein setzt sich zum Ziel:      

  • den Tierschutzgedanken innerhalb Deutschlands und Europa zu vertreten und zu fördern
  • sich für alle Tiere einzusetzen
  • das Wohlergehen der Tiere zu fördern und zum Wohle der Tier zu beraten und zu informieren
  • Tierkontrollen durchzuführen
  • speziell gegen das Elend der Windhunde und anderer Hunde in Spanien anzukämpfen
  • Aufklärung über Tierschutzprobleme auch außerhalb deutscher Grenzen zu betreiben

Diese Ziele sollen erreicht werden durch:

  • Förderung und Unterstützung befreundeter Tierheime
  • Unterbringung aller Tiere in artgemäßer Form
  • eigene Tierversorgung und -Vermittlung
  • Erstellung, Herausgabe und Verbreitung von Publikationen
  • Aufklärung der Tierhalter und der Bevölkerung durch die Presse, durch Veranstaltungen und sonstige Maßnahmen
  • Zusammenarbeit mit anderen Tierschutzorganisationen innerhalb und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu fördern

§ 2a
Internetauftritt

Der Verein präsentiert sich der Öffentlichkeit unter anderem mittels einer Seite im Internet (Homepage). Die Homepage dient in erster Linie der Vermittlung von Hunden. Des weiteren ist sie als Plattform gedacht, die u.a. einen Meinungs-, Informations- und Datenaustausch ermöglicht. Vereinsinterne Daten, beispielsweise Versammlungsprotokolle, die in einem geschützten Bereich nur von Mitgliedern eingesehen werden können, dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vorstandes der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Die Satzung ermächtigt den Vorstand, weitere verbindliche Regelungen zum Internetauftritt in einer entsprechenden Ordnung aufzustellen.

§ 3
Gemeinnützigkeit
1. Galgo-Hilfe e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§52).
2. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
3. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuweisungen aus Mitteln des Vereins. Davon unbenommen sind Erstattungen nachgewiesener Kosten, die einem Mitglied bei der Ausübung seiner ehrenamtlichen Tätigkeit entstanden sind.
4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
5. Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig.

§ 4a
Erwerb der Fördermitgliedschaft
1. Fördermitglied kann werden, wer sich zu Vereinszwecken bekennt, einen regelmäßigen Beitrag leistet, das 18. Lebensjahr vollendet hat und voll geschäftsfähig ist. Juristische Personen, Vereine oder Gesellschaften können als Fördermitglieder aufgenommen werden.
2. Fördermitglieder haben das Recht, Vorschläge zu Aktivitäten des Vereins zu machen und Informationen zu erhalten, insbesondere über die Verwendung der Förderbeiträge. Sie erhaltend deswegen in regelmäßigen Abständen schriftliche Informationen über die Entwicklung und Kampagnearbeit des Vereins.

§ 4b
Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und voll geschäftsfähig ist. Juristische Personen, Vereine oder Gesellschaften können als Mitglieder aufgenommen werden.
Über den schriftlichen Antrag auf Aufnahme entscheidet der Vorstand.

§ 4c
Paten
Es gibt die Möglichkeit Patenschaften für Tiere, die der Verein betreut, zu übernehmen. Patenschaften verpflichten nicht zur Förder-/Mitgliedschaft. Patenschaften werden in Form materieller bzw. ideeller Leistungen des Paten für das/die jeweiligen Tier/e übernommen.

§ 5
Beendigung der Förder-/Mitgliedschaft
Der Austritt aus dem Verein ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres zulässig. Der Austritt erfolgt schriftlich.
Ein Ausschluss kann erfolgen, wenn ein Mitglied mit der Entrichtung des Jahresbeitrages ganz oder teilweise länger als sechs Monate im Rückstand ist, ebenso wenn es den Verein oder dessen Ansehen schädigt, gegen die Vereinszwecke verstößt, Unfrieden im Verein stiftet oder wenn das Mitglied wegen Verfehlungen gegen das Tierschutzgesetz, Artenschutzgesetz, Naturschutzgesetz oder verwandten Rechtsnormen rechtskräftig verurteilt wird. Der Ausschluss wird durch den Vorstand vollzogen.
Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluss oder Tod.
Bereits bezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet.

§ 6
Beiträge
Jedes Förder-/Mitglied hat den Jahresbeitrag zu entrichten.
Die Höhe des Mindestbeitrages wird von der Mitglieder-Versammlung festgesetzt.
Der Jahresbeitrag ist jeweils innerhalb des I. Quartals des Geschäftsjahres ohne besondere Aufforderung fällig. Die Höhe des Jahresbeitrages für Juristische Personen, Vereine und Gesellschaften setzt der Vorstand fest.
Der Vorstand kann Beiträge stunden, teilweise oder ganz erlassen

§ 7
Organe
Organe des Vereins sind:
1. der Vorstand
2. die Mitgliederversammlung

§8
Der Vorstand
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Er besteht aus:
1. dem/der ersten Vorsitzenden
2. dem/der zweiten Vorsitzenden
3. dem/der Kassenwart/in
Die Mitglieder des Vorstands werden von der ordentlichen Mitgliederversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählt. Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt.
Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus dem Amt aus, ist der Restvorstand befugt, bis zur Neuwahl durch die nächste Mitgliederversammlung den Vorstand gemäß Ziffer 8.1. zu ergänzen. Scheidet der Vorsitzende aus, so ist binnen 2 Wochen eine Mitgliederversammlung zur Nachwahl einzuberufen.
Das Amt der Vorstandsmitglieder endet mit der Neuwahl. Das Amt eines nach gewählten Vorstandsmitglieds endet ebenso mit der Neuwahl.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des § 26 BGB vom 1. Vorsitzenden, vom 2.Vorsitzenden und Kassenwart vertreten. Dabei sind der 1. mit dem 2. Vorsitzenden, der 1. Vorsitzende mit dem Kassierer sowie der 2. Vorsitzende mit dem Kassierer gemeinschaftlich nach §26 BGB vertretungsberechtigt.

§ 9
Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung wird im ersten Halbjahr mindestens jeden 2. Kalenderjahres durch den Vorstand unter Bekanntgabe der Tagesordnung -  mindestens 2 Wochen vorher durch schriftliche Einladung einberufen. Die Frist zur Einberufung gilt als eingehalten, wenn die Einladung mindestens 17 Tage vorher bei der Deutschen Post oder einem anderen Postzustelldienst eingegangen ist.
2. In der Mitgliederversammlung ist vom Vorstand oder dessen Beauftragten ein Tätigkeitsbericht und vom Kassenwart ein Kassenbericht für das abgelaufene Geschäftsjahr zu erstatten.
3. Der Mitgliederversammlung obliegt

  • der Beschluss über die Entlastung des Vorstandes
  • die Wahl des Vorstandes
  • die Wahl des Rechnungsprüfers für das laufende Geschäftsjahr
  • die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
  • die Beschlussfassung über Satzungsänderungen
  • die Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins

4. Eine Außerordentliche Mitgliederversammlung ist außerdem einzuberufen, wenn

  • das Interesse des Vereins dies erfordert
  • die Einberufung von einem Fünftel der Mitglieder unter Angabe der Gründe schriftlich beim Vorstand beantragt wird.

5. Jedes Mitglied hat eine Stimme, Vertretung ist unzulässig.
6. Beschlüsse werden ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Handelt es sich um die Wahl des/der 1. Vorsitzenden, so entscheidet bei Stimmengleichheit das Los. Anträge müssen spätestens 8 Tage vor der Versammlung beim Vorstand eingereicht sein.
7. Über die Mitgliederversammlung ist ein schriftliches Protokoll zu fertigen, das vom Protokollführer und vom Versammlungsleiter zu unterschreiben ist.

§ 10
Satzungsänderungen
Zur Satzungsänderung ist die Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.

§ 11
Rechnungsprüfung
Die Mitgliederversammlung wählt einen Rechnungsprüfer, der auch gleichzeitig Kassenprüfer ist, für die Dauer von zwei Jahren. Wiederwahl ist zulässig. Er prüft die Rechnungen und den Kassenbestand und legt der Mitgliederversammlung einen schriftlichen Prüfungsbericht vor. Der Rechnungsprüfer kann jederzeit Einsicht in die Vermögensverhältnisse des Vereins nehmen und darf nicht dem Vorstand angehören.

§ 12
Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Versammlung, in der mindestens 2/3 aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein müssen, mit 3/4 Stimmenmehrheit beschlossen werden. Die Versammlung hat gleichzeitig einen Liquidator zu bestellen.
Ist diese Versammlung nicht beschlussfähig, so ist eine neue Versammlung einzuberufen, die dann ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig ist. Auf die Folge ist bei der Einladung zur ersten Versammlung ausdrücklich hinzuweisen.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an den deutschen Tierschutzbund e.V, der es für gemeinnützige Zwecke zur Förderung des Tierschutzes zu verwenden hat.

§ 13
Gerichtsstand
Gerichtsstand der Vereins GALGO-HILFE e.V. ist Düsseldorf.

Viewing all 110 articles
Browse latest View live